Fallstatistik der Tierschutzdelikte

19. Februar 2010
Vorstoss: Fallstatistik der Tierschutzdelikte
Die Fallstatistik der Tierschutzdelikte weist gemäss Aussage der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in unserem Kanton eine verhältnismässig geringe Anzahl auf. Diese Angaben wollen wir überprüfen und haben deshalb einen Vorstoss im Grossen Rat eingereicht. Auf die Antworten der Regierung sind wir sehr gespannt.
Unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung zum Tierschutzanwalt – das Resultat wird zur Zeit der Beantwortung bekannt sein – fällt in der Statistik der Tierschutzfälle auf, dass es zwischen den Kantonen bezüglich Handhabung der Tierschutzgesetzgebung grosse Unterschiede gibt.
Der politische Wille, Tierschutzdelikte zu verfolgen und zu bestrafen, scheint in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dies belegt die Fallstatistik der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), in der alle Tierschutzfälle von 1982 bis 2008 verzeichnet sind. Fast ein Drittel aller verzeichneten Fälle stammen aus dem Kanton Zürich mit 2053 Fällen. (Weitere Beispiele: SG 1082 Fälle, BE 649 Fälle, AG 537 Fälle). Der Kanton Graubünden weist in dieser Zeit mit 134 Fällen verhältnismässig wenig auf.
Aus diesem Grunde gelangen wir mit folgenden Fragen an die Regierung:
- Worauf führt die Regierung diese offensichtlichen Unterschiede bezüglich Anzahl der gemeldeten Fälle zurück?
- Wie viele Fälle von Tierquälerei und/oder Vernachlässigung von Tieren sind beim zuständigen Amt in den letzten 3 Jahren eingegangen und wie sieht das Verhältnis Meldungen via Kantonspolizei / Amt für Tiergesundheit / Graubündner Tierschutzverein aus?
- Wie viele der gemeldeten Fälle wurden in den letzten 3 Jahren weiterverfolgt?
- Wie viele Tierhalteverbote wurden ausgesprochen?
- Wie viele Direktzahlungen an Bauernbetriebe wurden gekürzt, in welcher durchschnittlichen Höhe?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag der Bussen, welche ausgesprochen wurden?
Tina Gartmann-Albin
